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   VG Darmstadt, 01.11.2001 - 3 G 2365/01 (4)   

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https://dejure.org/2001,24419
VG Darmstadt, 01.11.2001 - 3 G 2365/01 (4) (https://dejure.org/2001,24419)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 01.11.2001 - 3 G 2365/01 (4) (https://dejure.org/2001,24419)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 01. November 2001 - 3 G 2365/01 (4) (https://dejure.org/2001,24419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung der Nutzung der Wohnung durch Obdachlose und hoheitliche Umsetzung in einen Wohncontainer; Rechtsnatur des Nutzungsverhältnisses einer Wohnung im Rahmen des Obdachlosenrechtes; Einschätzung des Nutzungsverhältnisses durch Parteien und irrtümliche Verwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 494 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3675/88

    Klage auf Beseitigung von Mängeln in einer Obdachlosenunterkunft - Umfang der

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2001 - 3 G 2365/01
    Es genügt ein Raum (12 - 15 qm) der vor Witterungseinflüssen schützt mit ausreichender Beheizbarkeit im Winter, einer Waschmöglichkeit und einem WC (auch Mitbenutzung), einfacher Kochstelle, Bett, Schrank und elektrischer Beleuchtung (VGH Kassel, DVBl. 1991, 1371; NJW 1984, 2305; VGH München bei VBl. 1995, 86).
  • OVG Berlin, 06.06.1989 - 6 S 46.89
    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2001 - 3 G 2365/01
    In erster Linie muß sich die Maßnahme am Willkürverbot messen lassen (OVG Berlin, NVwZ 1989, 989 [OVG Berlin 06.06.1989 - 6 S 46/89]).
  • VGH Hessen, 04.10.1983 - 8 TG 48/83
    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2001 - 3 G 2365/01
    Es genügt ein Raum (12 - 15 qm) der vor Witterungseinflüssen schützt mit ausreichender Beheizbarkeit im Winter, einer Waschmöglichkeit und einem WC (auch Mitbenutzung), einfacher Kochstelle, Bett, Schrank und elektrischer Beleuchtung (VGH Kassel, DVBl. 1991, 1371; NJW 1984, 2305; VGH München bei VBl. 1995, 86).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03

    Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs;

    Dadurch ist ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis entstanden, so dass es an einer -für die Unterbringung von Obdachlosen ebenfalls zulässigen (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 1.11.2001 - 3 G 2365/01 (4) -, LS in DVBl. 2002, 494 Nr. 30; Kanther, Obdachlosenmiete? - Rechtsfragen zur Nutzungsentschädigung bei der Einweisung von Obdachlosen, NVwZ 2002, 828, 830 ff. ) - Nutzungsvereinbarung fehlt.
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